Verbraucherstreitbeilegung - Kindergarten Gnadenkirche

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Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereitzur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch
eine Verbraucherschlichtungsstelleim Rahmen einer konkreten Streitigkeitbei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
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