In den Rahmenbedingungen des Kindergartens werden die gesetzlichen Grundlagen, räumliche Ausstattung und Lage des Kindergartens, sowie der Einzugsbereich und die Lebensbedingungen der dort lebenden Kindern beschrieben.
Wir sind ein Regelkindergarten und unseren Kindergarten besuchen bis zu 75 Kinder. Wir bieten zwei Einzelintegrationsplätze an.
1.1 Gesetzliche Grundlage
Das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Ausführungsverordnung (AV BayKiBiG) regelt die gesetzlichen Bestim-mungen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Kindergarten.
Für unsere Pädagogische Arbeit orientieren wir uns am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) für Kindergärten.
Neben diesen beiden achten wir auch das Bundeskinderschutzgesetz: denn
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft, sowie Grundlage für unsere pädagogische Arbeit.
Als familienunterstützende Einrichtung begleiten wir Eltern und ihre Kinder in Ihrer jeweiligen individuellen Familiensituation, beraten bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und vermitteln Kontakte zu Bildungs- und Beratungsstellen. Dazu haben wir den pädagogischen Auftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die Gefährdung einzuschätzen, Rücksprache mit den Eltern zu halten und gegebenenfalls das örtliche Jugendamt einzubeziehen.
1.2 Einzugsbereich
Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten Fürstenfeldbrucker Westen, dessen Infrastruktur sehr gut ausgebaut ist. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten sind vor Ort. Darüber hinaus sind natürliche Erlebnisräume, wie der Rothschwaiger Wald, in unmittelbarer Nähe zu finden.
1.3 Lage des Kindergartens
Der Kindergarten liegt inmitten des Brucker Westens. Kindergarten, Kirche, Hausmeisterwohnung, sowie Pfarramt und Pfarrhaus liegen auf einem Grundstück und den zwischen Sulzbogen, Ettenhofer Straße und Martin-Luther-Straße eine bauliche Einheit.
1.4 Räumliche Ausstattung des Kindergartens
Von der großen, hellen Eingangshalle, die u.a. auch Raum für unser Kinder-Bistro oder für Feste im Jahreslauf bietet, kommt man in die drei Gruppenräume, den Turn- und Mehrzweckraum, den Sanitärbereich, sowie in das weiträumige Außengelände. Zusätzlich zu den einzelnen Gruppenräumen stehen drei Intensivräume für Freispiel und Arbeiten in Kleingruppen zur Verfügung.
1.5 Lebensbedingungen der Kinder
Die Kinder stammen aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten mit den entsprechenden Lebensbedingungen, z.B. beengter Wohnraum und Arbeitslosigkeit, aber auch Hausbesitz und gesicherte Arbeitsplätze.