Schutzauftrag - Kindergarten Gnadenkirche

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Konzeption > Pädagogik
4. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII
 
Kinder, die unsere Einrichtung besuchen, stehen nach dem Sozialgesetzbuch § 8a bei Gefährdungsrisiken bzw. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Dies ist vertraglich zwischen dem Träger der Einrichtung und dem zuständigen Jugendamt Fürstenfeldbruck geregelt.
 
Demzufolge ist das Fachpersonal dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen und  unter Hinzuziehung einer  insoweit erfahrenen Fachkraft  das Gefährdungsrisiko einzuschätzen.
 
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können sein:
 
  • Äußere Erscheinung des Kindes
  • Verhalten des Kindes
  • Verhalten der Erziehungspersonen aus der häuslichen Gemeinschaft
  • bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung,
  • seelischer und/oder körperlicher Misshandlung,
  • Familiäre Situation
  • Wohnsituation
  • Drogenmissbrauch
  • Alkoholkonsum
  • sexueller Übergriff
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Wird ein Bedarf an Unterstützung festgestellt, bieten wir, um eine Gefährdung abzuwenden, Hilfsangebote, wie beratende Gespräche, die Hinzuziehung von Fachdiensten oder Beratungsstellen an.
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